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Versand und Zahlungsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Verkauf-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Firma Böttcher Fahrräder GmbH, Wesseln Mit der Auftragserteilung erkennt der Käufer die nachstehenden Bedingungen an, und zwar auch für alle zukünftigen
Aufträge. Abweichende Einkaufsbedingungen oder Gegenbestätigungen haben keine Gültigkeit.

1. Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend; sie gelten nur als Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes.
Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Nebenabreden und Änderungen bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung. Alle mündlichen, telefonischen oder elektronischen
Zusagen oder Abmachungen des Verkaufspersonals bzw. der Außendienstmitarbeiter sind für den Verkäufer nach
erfolgter schriftlicher Bestätigung rechtswirksam. Für falsche Angaben in Preislisten oder Katalogen behält sich der
Verkäufer ausdrücklich die Berichtigung bzw. Nachberechnung vor.


2. Angegebene Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber unverbindlich. Werden sie um mehr als
drei volle Monate überschritten, so kann der Käufer den Rücktritt für den Fall erklären, dass die Lieferung nicht innerhalb
einer Nachfrist von mindestens einem vollen Monat erfolgt ist. Weitergehende Ansprüche wegen Überschreitung
der Lieferfrist sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Falls eine nach Erteilung
des Auftrages eingezogene Erkundigung über die Vermögensverhältnisse des Käufers nicht genügt, so wird der
Auftrag als aufgehoben betrachtet, wenn der Käufer den Wert der Ware vor Ausführung nicht sicherstellt.


3. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro ab unserem Lager. Alle Notierungen sind freibleibend. Maßgeblich sind in
jedem Fall die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen rein netto Kasse zu erfolgen.
Bei Zahlung innerhalb 8 Tagen gewähren wir 2 % Skonto. Seine Inanspruchnahme ist nur zulässig, wenn sämtliche
Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen erfüllt sind. Wechsel gelten nicht als Barzahlung. Die Diskontspesen
sind vom Käufer zu tragen. Als Zahlung gelten Wechsel und Schecks erst bei Einlösung. Bei Zeitüberschreitung sind wir
berechtigt, bankübliche Zinsen in Anrechnung zu bringen. Zahlungen an Reisende oder andere in unserem Namen auftretende
Personen wirken nur dann schuldbefreiend, wenn sie gegen Vorlegung einer von uns ausgestellten Inkassovollmacht
erfolgen und nummerierter Quittungsvordruck ausgehändigt wird.

4. Lieferungen/Erfüllungsort/Bestellfristen. Alle genannten Lieferfristen sind als ungefähre Termine zu verstehen. Die
Lieferzeit wird nach bestem Können eingehalten. Ein Schadensersatzanspruch aufgrund verzögerter Auslieferung ist
ausgeschlossen. Lieferverzögerungen, die auf Verschulden unserer Vorlieferanten zurückgehen bzw. auf dem Transportwege
entstehen, entbinden uns für die Zeit der Verzögerung von den Lieferterminen. Die Verpflichtung des Käufers zur
Warenabnahme bleibt jedoch bestehen. Die Verkaufspreise verstehen sich ab Lager. Bei Tagesbestellwert unter 50 €
netto Warenwert, wird ein Mindermengenzuschlag von 5 € fällig.
Bei Expresslieferungen wird die Anlieferungskostenbeteiligung individuell vereinbart. Gleiches gilt bei Sondertouren,
wie z.B. Inselbelieferungen, bei denen Fährkosten anfallen und europäisches Ausland. Der Transport geschieht in allen
Fällen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, auch bei frachtfreien Sendungen. Mehrkosten für Eil- und Expressgüter
werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Versandvorschriften können von uns nicht berücksichtigt werden. Der
Versand wird nach bestem Ermessen ohne irgendwelche Verpflichtung für billigste Verfrachtung benutzt. Etwaige
Nebenkosten, wie Rollgeld, sind vom Käufer zu tragen. Auch bei Frei-Haus-Lieferungen können diese Kosten, falls sie
vom Käufer zusätzlich an einen Dritten bezahlt werden, nicht vom Verkäufer zurückgefordert werden. In allen Fällen, in
welchen bei Bestellungen nicht ganz bestimmte Weisungen für den Versand gegeben sind, wird derselbe nach bestem
Ermessen ohne irgendwelche Verpflichtung für billigste Verfrachtung bewirkt. Für alle Aufträge behalten wir uns vor, die
Auslieferung im Paketversand oder per Spedition vorzunehmen. Kosten für Selbstabholer werden nicht vergütet, Teillieferungen
sind zulässig. Fälle höherer Gewalt oder unvorhergesehener Hindernisse entbinden uns von den Lieferungen
bzw. Fristen.

Eine detaillierte Lieferkostenberechnung finden Sie hier: Transportkostenuebersicht-2023

5. Die gelieferte Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller sonstigen fälligen Forderungen
aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser ausschließliches Eigentum. Hier gilt der verlängerte
Eigentumsvorbehalt. Sie darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gegen Barzahlung oder unter Weitergabe des
Eigentumsvorbehalts veräußert werden. Veräußert der Käufer Vorbehaltsware, so tritt er für diesen Fall schon jetzt bis
zur völligen Tilgung unserer Forderungen gegen ihn aus Warenlieferungen die ihm aus der Weiterveräußerung entste19
henden Forderungen in Höhe seines Weiterverkaufspreises mit allen Nebenrechten unter gleichzeitiger Übersendung
einer Rechnungsdurchschrift an uns ab. Im Falle des Zugriffs Dritter auf die Vorbehaltsware hat uns der Käufer sofort zu
benachrichtigen und den Dritten auf unser Eigentum hinzuweisen. Für den Fall seines Zahlungsverzuges, der Zahlungseinstellung
oder der Eröffnung des gerichtlichen Vergleichs- oder Konkursverfahrens über sein Vermögen gestattet
uns der Käufer hiermit unwiderruflich, die Vorbehaltsware sofort abzuholen und seine Geschäfts- und Lagerräume zu
diesem Zweck ungehindert zu betreten. Übersteigt der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr
als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers bereit Sicherheiten freizugeben. Weitergehende Rechte unsererseits
werden durch die Abholung der Vorbehaltsware nicht berührt. Insbesondere gilt die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts
nicht als Rücktritt vom Vertrage. Für eventuell anfallende Gutschriften bei Warenrücknahme berechne

6. Gegen unsere Kaufpreisforderungen kann der Käufer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
fälligen Gegenforderungen aufrechnen. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungs- und anderen Leistungsverweigerungsrechten
ist ausgeschlossen.


7. Beanstandungen/Gewährleistung. Der Käufer hat die Ware sofort nach Anlieferung zu untersuchen und, wenn sich ein
Mangel zeigt, diesen uns spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Empfang der Ware unter Angabe der Rechnungsnummer
schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als mangelfrei angenommen. Die Ansprüche
aus Mängeln verjähren in allen Fällen entsprechend der gesetzlichen Regelung. Versteckte Mängel müssen sofort nach
Entdeckung geltend gemacht werden. Die Gewährleistungspflicht beträgt entsprechend der gesetzlichen Neuregelung
24 Monate bei Neuware. Für anerkannte fehlerhafte Lieferungen leistet der Verkäufer nach seinen Möglichkeiten
Ersatz, bessert nach oder vergütet anteilmäßig. Schadenersatzansprüche aus fehlerhaften Lieferungen sind dabei
ausgeschlossen. Bei Vorliegen triftiger Gründe können Waren innerhalb von 7 Tagen zurückgenommen werden. Die
Rechnungsnummer ist dabei beizulegen und die Rückgabe und der Rückgabegrund zu avisieren. Bei Waren, die unter
Zusatzgarantie verkauft werden, wird nur Haftung übernommen, wenn von Seiten des betreffenden Herstellers Ersatz
geleistet wird. Eine Haftung für Folgeschäden wird im Rahmen der Produkthaftung durch den Hersteller übernommen.
Gewährleistungen jeder Art sind ausschließlich mit dem dafür vorgesehenen Vordruck vorzunehmen. Gleiches gilt für
Fehllieferungen. Hierfür ist telefonisch ein Rückholschein auszulösen, oder mit dem Außendienst oder Auslieferungsfahrer
der gleiche Schein mit allen nötigen Angaben zu fertigen. Hierbei ist aufgrund der gesetzlichen Anforderungen
für jeden Artikel eine entsprechende Position mit den Daten, Rechnungsnummer und Datum, Artikelnummer, Grund des
Gewährleistungsanspruchs zu fertigen und ein Verkaufsbeleg an den Endverbraucher beizulegen.


8. Erfüllungsort für die beiderseitigen Vertragspflichtigen ist der Hauptsitz unseres Unternehmens. Gerichtsstand für
das Mahnverfahren – bei Verträgen mit Vollkaufleuten auch für das gesamte ordentliche Gerichtsverfahren einschließlich
Klagen aus in Zahlung genommenen Wechseln oder Schecks – ist ebenfalls das für unseren Hauptsitz zuständige
Gericht.


9. Für alle vom Verkäufer vertriebenen Erzeugnisse ist es nicht gestattet, diese nachzubauen, sich irgendwelche
Schutzrechte zu sichern oder sonst in irgendeiner Form auszubeuten. Die in Prospekten angegebenen Maße, technischen
Einzelheiten usw. sind unverbindlich. Abweichungen können keine Schadenersatzansprüche nach sich ziehen.


10. Wir weisen darauf hin, dass sämtliche kunden- und lieferantenbezogenen Daten mit Hilfe der elektronischen
Datenverarbeitung gespeichert und bearbeitet werden.


11. Auftragsstornierung kann der Kunde bis zu 7 Werktagen nach Auftragserteilung bzw. bis zu einem Tag vor Auslieferung
(16.00 Uhr) in schriftlicher Form anmelden. Für die entstandenen Aufwendungen des stornierten Auftrages berechnen wir 20 % vom Auftragswert auf Basis des Händlerpreises. Gleiche Verfahrensweise trifft für Teilstornierungen zu. Für Waren, die der Kunde falsch bestellt hat - vorausgesetzt der Nettowert des jeweils einzelnen betroffenen Artikels liegt unterhalb von 10,00 € - werden keine Rücknahmen akzeptiert


12. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird damit die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


13. Schlussbestimmung: Durch Erteilung von Aufträgen erklärt der Besteller sein Einverständnis zu vorstehenden Bedingungen
rechtsverbindlich. Änderungen vorstehender Bedingungen sowie der Preise und Zahlungsbedingungen bleibt
vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen.

 

 

 

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